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Veröffentlicht in Fördermitgliedschaft

Gesetzliche Regelungen zu Fördervereinbarungen

Hinweis: Diese Seite ist keine individuelle Rechtsberatung, sondern eine grobe Einordnung zu gewöhnlichen Fördervereinbarungen und regelmäßigen Spenden. Bei konkreten Einzelfragen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Was ist eine Fördervereinbarung?

Eine Fördervereinbarung ist in der Regel kein klassischer Verbrauchervertrag, bei dem eine Ware oder Dienstleistung gegen Geld gekauft wird. Sie ist vor allem eine Vereinbarung über eine regelmäßige Spende, also eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung.

Wenn die empfangende Organisation gemeinnützig ist und die Mittel entsprechend verwendet werden, sind solche Zuwendungen in der Regel von der Schenkungsteuer befreit.

Keine Pflicht zu zukünftigen Spenden

Wichtig ist: Niemand ist verpflichtet, auch in Zukunft weiter zu spenden. Gewöhnliche Fördervereinbarungen sollen eine regelmäßige Unterstützung ermöglichen, sie verpflichten aber nicht dazu, dauerhaft weitere Spenden zu leisten.

Deshalb können Fördervereinbarungen grundsätzlich jederzeit beendet werden. Eine Kündigungsfrist würde voraussetzen, dass die spendende Person für einen bestimmten Zeitraum rechtlich zur Zahlung verpflichtet wäre. Genau das ist bei gewöhnlichen Spenden- und Fördervereinbarungen nicht der Fall.

Auch bei uns gibt es deshalb keine Kündigungsfristen. Ab dem Eingang einer Kündigung ziehen wir keine weiteren Beiträge mehr ein, soweit die Zahlung noch rechtzeitig gestoppt werden kann.

Widerruf bereits geleisteter Spenden

Spenden sind keine Konsumentenverträge im klassischen Sinne. Ähnlich wie bei einem Geschenk kann eine bereits geleistete Spende nicht einfach wie ein Kaufvertrag widerrufen werden, nur weil man sich später umentscheidet.

Am besten beenden Sie eine Fördervereinbarung deshalb vor der nächsten Fälligkeit oder stornieren eine geplante Zahlung rechtzeitig. So vermeiden Sie unnötige Rückbuchungen, Bankgebühren und Verwaltungsaufwand.

Rückbuchungen, Mahnungen und Inkasso

Wenn Fördervereinbarungen nicht rechtzeitig beendet werden oder eine Abbuchung fehlschlägt, versenden manche Organisationen oder beauftragte Fundraising-Agenturen Mahnungen oder geben offene Beträge an Inkassounternehmen weiter.

Wir verzichten ausdrücklich auf solche Maßnahmen. Entsprechend unserer Selbstverpflichtung versenden wir bei Rückbuchungen oder ausfallender Zahlungsfähigkeit keine Mahnungen und beauftragen keine Inkassounternehmen oder Anwälte.

Da fehlgeschlagene Abbuchungen trotzdem Verwaltungsaufwand und teils hohe Bankgebühren verursachen, bitten wir Fördermitglieder, ihre Fördervereinbarung frühzeitig zu beenden, wenn sie nicht fortgeführt werden soll.